Offener Brief eines Betroffenen
 
 
 
 

Offener Brief eines Betroffenen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Höchstadt,

mein Name ist Ralf Hartlep und ich bin der Sprecher der Bürgerinitiative gegen die Lärm­beläs­ti­gung durch das Fahr­sicher­heitszentrum (FSZ) des ADAC in Laatzen bei Hannover. Ich möchte Ihnen aus unserer Erfahrung berichten, mit welchen Lärmbelästigungen ca. 400 Grundstücks­besitzer bzw. Haushalte zu kämpfen haben.

Nach Ende der EXPO in Hannover plante der ADAC das FSZ auf einem Teil des Park­platz­geländes, Luftlinie vom Wohngebiet ca. 300 m. Der Antrag des ADAC und die Beschrei­bungen zum Betrieb bzw. zur Betriebsgenehmigung waren sicherlich richtig dargestellt, aber in einer Form, dass nur ein Fach­mann die tatsächliche Tragweite beurteilen konnte.

Somit fiel keinem Entscheider und keinem Bürger bei der Veröffentlichung etwas Negatives auf. Die Planung sah diverse so genannte „Module“ vor, auf denen alle Kriterien der Fahrsicherheit simuliert und „erfahren“ werden können.

Den Entscheidern aus Politik und Verwaltung wurde auf einem von Ortschaften ab­ge­le­ge­nen Übungs­platz in der Nähe von Berlin der Fahrbetrieb und vor allen Dingen die Ge­räusch­­kulisse vorgestellt. Das anschließende Gutachten, welches vom ADAC veranlasst und wel­ches den Entscheidern im Stadtrat vorgestellt wurde, basiert auf den Daten des Übungs­platzes in der Nähe von Berlin. Auf dieser Basis wurden für das Gelände in Laatzen Annahmen (!!!) zum Lärm getroffen, obwohl die Gelände nicht unterschiedlicher sein könnten.

Das FSZ erhielt eine Betriebsgenehmigung von rund 360 Tagen von morgens 8 Uhr bis abends 22 Uhr, selbst an allen Feiertagen, ob kirchlich oder staatlich, darf das FSZ betrieben werden!

Das normale Training oder die Geräusche des Verkehrsübungsgeländes sollen angeblich im allgemeinen normalen Straßengeräuschen untergehen, 55 dB, das trifft aber in keiner Weise zu, denn insbesondere an den Wochenenden ist kein Berufsverkehr zu hören und somit kommt der Lärm vom Übungsgelände in konzentrierter Form auf die Bewohner zu.

Es ist ein riesiger Unterschied, ob der normale Alltagslärm in Form eines Rauschens zu hören ist oder ob in diversen Abständen laute Autos, Motorräder oder LKW zu hören sind, insbesondere bei den Motor­rädern, die auf der Teststrecke sehr zivilisiert fahren müssen, aber die Maschinen beim Zurückfahren zum Startpunkt „hochziehen“.

Wenn es nur die Geräusche von den Fahranfängern wären, würden wir nicht gestört sein, aber im Übungsbetrieb wird auf den verschiedenen Modulen mit hohen Geschwindig­keiten gefahren und gebremst.

Nervig sind die Quietschgeräusche bei den Bremsmanövern, im Abstand von 40 - 50 Sekunden und das über längere Zeiten am Tag. Diese Geräusche bewegen sich in einer Frequenz, die viele Bewohner mehr als unangenehm empfinden und in einer Höhe von weit über den zulässigen 55 dB. Jedes Mal wenn man dieses Quietschen hört, wartet der „Kopf“ darauf, dass es nun knallt, also ein Zusammenstoß stattfindet.

Natürlich finden gerade auch diese Veranstaltungen meistens an den Wochenenden statt. Hinzu kommt, dass das ADAC-Gelände östlich von unserem Wohngebiet liegt, so dass bei schönem Wetter durch den Ostwind der Lärm direkt zu uns rüber getragen wird, wo natürlich alle Bewohner im Garten sind.

Hinzu kommen die so genannten „Events“, z.B. von Autofirmen, die das Gelände über Tage gemietet haben und die Besucher mit spektakulären Vor­führungen einladen. Die Events dürfen bis zu 10 Mal im Jahr abgehalten werden, Stunts mit hochgezüchteten Motoren – unsere Zeitung schrieb einmal, die Fahrzeuge „heizten“ über die Piste.

Auch belastend sind Trainings mit Motorrädern, mit aufheulenden Motoren, Voll­bremsungen von LKW-Hohlkörpe­rwagen (leeren Müllwagen), Brems- und Fahr­übun­gen von Polizei und Bundeswehr mit den entsprechenden Fahrzeugen – und alles zu Lasten der Bewohner.

Vor kurzem waren LKW auf dem Gelände des FSZ. Zum einen wurden die Signale „Start frei“ durch kurzes Anhupen gegeben und zum anderen übten die LKW-Fahrer das Rück­wärtsfahren. Ist Ihnen bekannt, dass ein rückwärts fahrender LKW permanent aus Sicher­heitsgründen „piept“? Ein trauma­tisches Ereignis für die Anwohner über viele Stunden bei bestem Wetter!

Die gemessenen dB-Werte liegen natürlich alle über 55 dB, werden aber aufgrund der Berechnungs­methode entsprechend der TA Lärm „geglättet“, so dass am Ende der Wert von 55 dB am Tag nicht überschritten wird.

Zu den Events ist noch zu erwähnen, dass natürlich die Besucher vor Ort „beschallt“ werden, mit Musik und Ansprachen, durch dafür vorgesehene Verstärker und Lautsprecher, von morgens bis abends, aber eben leider nicht nur die Besucher, sondern insbesondere auch die lärmgeplagten Anwohner.

Wir hatten auch keine Ahnung, dass es ein Lärmkontingent gibt, hinsichtlich der Events. Das heißt, wenn an einer bestimmten Anzahl von Tagen bestimmte Lärmwerte überschritten werden, darf zukünftig im Jahr weniger Lärm gemacht werden oder eben anders herum. Es gibt aber keine Messungen an den Tagen, so dass scheinbar die TA Lärm wieder bemüht wird mit „Annahmen und Glättungen“. Somit liegt der Lärm nicht über den gesetzlich ge­re­gelten Werten – tolle Methode der Berechnung.

Da wir als BI mit unserer Rechtsanwältin das Gutachten des ADAC angezweifelt haben und scheinbar auch die Stadt Laatzen, hat die Stadt letztes Jahr ein Plau­si­bi­litätsgutachten er­stellen lassen, mit dem Ergebnis, dass scheinbar nicht alles im "grünen Bereich" war. Das Plausibilitätsgutachten der Stadt endete auf den Punkt mit einem Lärm­wert von 55 dB – gerechnet nach TA Lärm – Zufall?

Die Lärmmessungen, die dazu notwendig waren, wurden zudem an Zeiten durchgeführt, wo kaum Übungs­­betrieb stattgefunden hat! Natürlich war auch kein schönes Wetter und es gab keinen Ostwind. Diese Fakten wurden im Plausibilitätsgutachten nicht erwähnt. Man könnte an folgenden Spruch denken: „Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird“.

Scheinbar war die Punktlandung mit 55 dB für die Stadt überraschend oder mit Fragezeichen behaftet. Denn im Ergebnis hat die Stadt Laatzen nunmehr dieses Jahr ganz aktuell Be­schränkungen des Fahrbetriebes erlassen, mit dem Hinweis auf die Proteste der Bewohner.

Der ADAC hat mit Empörung reagiert und sofort Widerspruch eingelegt. Die Stadt Laatzen hat den Vorgang inzwischen an den Landkreis Hannover abgegeben, dieser hat den Widerspruch des ADAC erwartungsgemäß zurückgewiesen und prompt erfolgte von Seiten des ADAC die Klage gegen die Einschränkung der Betriebsgenehmigung.

Eine vom ADAC gestellte Nutzungsänderung auf Betrieb eines Offroad-Geländes liegt derzeit auf Eis. Aber natürlich hat der ADAC trotz allem das Gelände bereits gebaut und nutzt dieses natürlich auf Antrag zu besonderen Events. Offroad muss man verbinden mit hochtourig gefahrenen Motoren, in einem Gelände mit Stock und Stein und bergigem Gelände. Alle Betroffenen fragen sich aber - wie kann eine Sondernutzung genehmigt werden, wo doch gar keine Betriebsgenehmigung vorliegt.

Die Grundstückspreise der betroffenen Grundbesitzer / Haushalten, sind preislich, wie wir hörten, durch den Lärmeinfluss schon gesunken, insbesondere der Grundstücke, die unmittelbar gegenüber dem Platze des FSZ liegen.

Ich kann nur empfehlen, ein solches Vorhaben, ein FSZ in der unmittelbaren Nähe von Wohngebieten zu errichten, mit allen legalen Mitteln zu bekämpfen und zu versuchen es zu verhindern.

Gerade der ADAC sollte in Umweltschutz und Lärmbekämpfung Vorbild-Funktion haben, in Laatzen vermissen wir dieses jedoch und haben nur einmal die Gelegenheit gehabt mit dem ADAC ein Gespräch zu führen. Somit müssen wir davon ausgehen, dass der ADAC kein wirkliches Interesse an einer Änderung der Lärmbelästigung der Bewohner hat, denn ansonsten wäre auch keine Klage gegen die einschränkende Betriebsgenehmigung erhoben worden.

Wir wünschen Ihrer BI und allen Bewohnern viel Erfolg, damit eine solche Beeinträchtigung durch Lärm nicht bald auch in Höchstadt die Lebens- und Wohnqualität schmälert.

Bürgerinitiative Laatzen, ( PLZ 30880)

Ralf Hartlep

 
 

Wir sagen STOPP zum ADAC-Fahrzentrum in Höchstadt
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